Agrarpolitik in Österreich
Österreich liegt in Mitteleuropa. Am 1. Jänner 1995 trat Österreich als Mitglied der Europäischen Union bei. Seit dem Beginn der 90er Jahre steht die Weltwirtschaft im Zeichen der Globalisierung. Wie wird Agrarpolitik in Österreich als EU-Mitgliedsland und in Anbetracht der Globalisierung der Agrarmärkte ausgeübt?
Die Zielsetzungen der österreichischen Agrarpolitik finden sich im Landwirtschaftsgesetz 1992. Es wird darin unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) unter anderem angestrebt:- eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige, bäuerliche Landwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten;
- die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen auszubauen;
- die agrarische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung marktorientiert auszubauen;
- die Landwirtschaft zu fördern, damit sie imstande ist, naturbedingte Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftszweigen auszugleichen;
- der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen anzubieten;
- die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft zu sichern;
- die Kultur- und Erholungslandschaft zu erhalten und zu gestalten;
- sowie den Schutz vor Naturgefahren zu unterstützen.
Die Erhaltung des bäuerlichen Familienbetriebes, eine umfassende ökologische Orientierung und eine Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft stehen dabei im Mittelpunkt.
Betont werden ebenso die immer bedeutsamer werdende Rolle außerlandwirtschaftlicher Erwerbskombinationen, eine stärkere Abgeltung überbetrieblicher Leistungen über Direktzahlungen sowie eine zunehmend stärkere Ausrichtung auf unternehmerische Initiativen im Agrarbereich.
Wie für jeden anderen Wirtschaftszweig wird auch für die Landwirtschaft der ordnungspolitische Rahmen weitgehend durch eine spezifische Gesetzgebung abgesteckt. Daneben gehen auch von nichtagrarischen Gesetzen Auswirkungen auf den Gestaltungsspielraum der Agrarpolitik aus.
Der zweite Hauptpfeiler der Agrarpolitik ist die Agrarförderung, die seit dem Beitritt Österreichs zur EU primär innerhalb des Rahmens der Gemeinsamen Agrarpolitik gestaltet wird.
Öffentliche Institutionen zur Umsetzung der österreichischen Agrarpolitik
Die Hauptakteure der österreichischen Agrarpolitik sind:
1. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium)
2. Ämter der Landesregierungen
3. Landwirtschaftskammern
4. Agrar Markt Austria (AMA)
5. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
1. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium)
Das BMLFUW ist für die bundesweite Ausrichtung bzw. die Abstimmung der Agrarpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zuständig. Seine Kompetenzen sind im Bundesministeriengesetz geregelt und umfassen Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaftsförderung, landwirtschaftliches Beratungs-, Bildungs- und Forschungswesen, Marktordnung, Handelspolitik und anderem mehr.
Der jährliche Grüne Bericht des Lebensministeriums informiert über die Lage der österreichischen Landwirtschaft. Er stellt die Umsetzung der österreichischen Agrarpolitik, die Stellung der Landwirtschaft innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft, deren Förderung sowie ihre wirtschaftliche Lage dar.
Die Republik Österreich wird im EU-Rat in Angelegenheiten der Gemeinsamen Agrarpolitik durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten. Dieser ist hauptsächlich für die innerstaatliche Umsetzung des gemeinsamen Rechtsbestandes, der Agrarmarktpolitik, der Agrarstrukturpolitik und der flankierenden Maßnahmen sowie der verbleibenden nationalen Förderungsaktionen (soweit keine Verantwortlichkeit der Länder besteht) zuständig.
Die dem Ministerium angegliederten Dienststellen sind ebenfalls dem "Netzwerk" der Agrarpolitik zuzuordnen.
2. Ämter der Landesregierungen
Aufgrund des föderalen Staatsaufbaues Österreichs werden Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft seitens der Bundesländer vor allem durch die Agrarabteilungen bei den Ämtern der Landesregierungen wahrgenommen. Die Durchführung von Förderungsmaßnahmen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Verbesserung der gesamten Infrastruktur im ländlichen Raum stehen dabei im Vordergrund.
Die Bundesländer stellen alljährlich beträchtliche finanzielle Mittel für diese Förderungen zur Verfügung und haben damit einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Österreich.
3. Landwirtschaftskammern
Alle in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und auch deren mittätige Familienangehörige sind durch Gesetz Mitglieder der Landwirtschaftskammern. Landwirtschaftskammern sind gesetzlich eingerichtete Interessenvertretungen.
Die Mitglieder der Landwirtschaftskammern haben das Recht, die Dienstleistungen der Landwirtschaftskammern kostenlos in Anspruch zu nehmen und deren Organe frei zu wählen. Die Dienstleistungen der Landwirtschaftskammern liegen vor allem in den Bereichen Information, Beratung und Förderungsberatung. Sie sind regionale Ansprechpartner der Bäuerinnen und Bauern in ihrem Bezirk und bieten Plattformen zur Kommunikation und Vernetzung an. Die Mitglieder der Landwirtschaftskammern haben auch die Pflicht durch Umlagen die Finanzierung des Aufwandes der Landwirtschaftskammern sicherzustellen.
Die Landwirtschaftskammern sind in einem Dachverband, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (PRÄKO), die als bundesweite Koordinierungsstelle fungiert, zusammengeschlossen.
Die PRÄKO vertritt die Interessen der Landwirtschaftskammern gegenüber gesamtösterreichischen Einrichtungen wie den Körperschaften des Bundes, den obersten Organen der Verwaltung, verschiedenen wirtschaftlichen Einrichtungen, z.B. in der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria, aber auch in vielen Kommissionen, Beiräten und wissenschaftlichen Institutionen.
Seit dem Beitritt Österreichs zur EU ist die PRÄKO auch Mitglied von COPA, dem Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen Europas. Auf diese Weise kann sie auch europaweit die Interessen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft vertreten.
Eine Besonderheit in der österreichischen Wirtschaftspolitik ist die seit 1957 bestehende freiwillige Zusammenarbeit der vier großen Interessenvertretungen (Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund). In dieser Sozialpartnerschaft werden wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen getroffen bzw. Entscheidungsgrundlagen für staatliche Organe erarbeitet.
4. Agrar Markt Austria (AMA)
Die AMA wurde 1993 gegründet, einerseits um die Agrarmarktordnungen zu vollziehen, andererseits um das Agrarmarketing zu übernehmen. Zusätzlich wickelt die AMA auch die Auszahlungen von Prämien und Förderungen ab. Die AMA als Marktordnungs- und Interventionsstelle ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und verwaltet öffentliche Gelder.
Der Gesetzgeber hat aber auch den Auftrag erteilt, Marketing für heimische Lebensmittel zu forcieren, das durch Marketingbeiträge finanziert wird. Zu diesem Zwecke unterhält die AMA eine Tochtergesellschaft, die "Agrar Markt Austria-Marketing". Sie entwickelt Verkaufs- und Werbestrategien für österreichische Agrarprodukte im Inland und im Ausland und setzt gleichzeitig Maßnahmen zur Förderung der Qualität, wie das "AMA-Gütezeichen" oder des "AMA-Biozeichen".
5. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
Die AGES nimmt im Auftrag der Republik Österreich vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit wahr. Sie untersucht und begutachtet nach dem österreichischen Lebensmittelgesetz, führt veterinärmedizinische Untersuchungen durch und beschäftigt sich mit der Bekämpfung und Prävention von Infektionskrankheiten beim Menschen.
18 Bundesanstalten und Bundesämter aus den Bereichen Lebensmitteluntersuchung, Bakteriologie und Serologie, Veterinärmedizin und Landwirtschaft wurden mit 1. Juni 2002 unter dem Dach der AGES fusioniert. Damit sind in Österreich - einzigartig in Europa - die Bundeskompetenzen in verschiedensten Fachbereichen entlang der Nahrungsmittelkette in einem Unternehmen gebündelt.
Neben diesen fünf Hauptakteuren gibt es eine große Zahl freiwilliger Organisationen, die sich mit land- und forstwirtschaftlichen Fachfragen beschäftigen. Beispiele sind der Bundesverband der Weinbautreibenden, der Bundesverband der Maschinenringe, die Zentrale Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Rinderzüchter, die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs, der Bundesverband der Erwerbsgärtner, die Arbeitsgemeinschaft der landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft, der Schafzuchtverband und viele andere. Diese Organisationen arbeiten eng mit den Landwirtschaftskammern zusammen.
"Inoffizielle" Akteure“ im Netzwerk agrarischer Entscheidungsstrukturen und Mitgestalter der österreichischen Agrarpolitik finden sich traditionell im Bereich des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens.
Nicht zuletzt gehen von der Universität für Bodenkultur in Wien durch ihr traditionelles Naheverhältnis zum Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Impulse für die Gestaltung der Agrarpolitik aus.
24.02.2011, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit


